Veröffentlichungspflichten
Wir sind zur Veröffentlichung von Netzbetreiberdaten verpflichtet und kommen dieser Transparenz nach. Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Verlinkungen zu den jeweiligen Bereichen.
-
Netzanschluss
Paragraphen Inhalt § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG,
§ 4 Abs. 2 und 3 NDAVVeröffentlichung der allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss (57,45 KB, pdf) und den technischen Anschlussbedingungen (0,51 MB, pdf) für den Anschluss von Letztverbrauchern im Niederdruck. Damit im Zusammenhang stehend, die Veröffentlichung des Netzsanschlussvertrages (NDAV).
§ 23c Abs. 6 Ziffer 2 EnWG Regeln für den Anschluss anderer Anlagen und Netze (86,51 KB, pdf) an das vom Netzbetreiber betriebene Netz sowie Regeln für den Zugang solcher Anlagen und Netze zu dem vom Netzbetreiber betriebenen Netz. Damit im Zusammenhang steht die Veröffentlichung der Verträge zum/zur Netzanschluss/ Anschlussnutzung (außerhalb der NDAV). § 19 Abs 2 und
§ 23c Abs. 4 Ziffer 8 EnWG
Technische Mindestanforderungen (86,51 KB, pdf) für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Gasspeicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen, sowie Angaben für den Netzanschluss von Biogas- (0,15 MB, pdf) und LNG-Anlagen, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben, die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss (57,45 KB, pdf) und eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe:
Wir weisen darauf hin, dass es im Netz der Mainzer Netze aktuell keine für den Anschluss von Biogaseinspeiseanlagen relevanten Engpässe vorliegen und solche auch nicht zu erwarten sind. Diese Information ist nicht als Zusage im Sinne eines Netzanschlussbegehrens zur Einspeisung von Biogas nach GasNZV zu werten.
-
Netzzugang und Netzentgelte
Paragraphen Inhalt § 20 Abs. 1 EnWG,
§ 21 Abs. 3 EnWG,
§ 6 Nr. 6 KoV XII,§ 20 Abs. 2 GasNEV
Geltende bzw. voraussichtlich geltende Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Anzeige und Veröffentlichung vereinbarter individueller NNE und Sonderentgelte für singuläre Betriebsmittelnutzung. Diese Verpflichtungen erfüllen wir durch die Veröffentlichung der vorläufigen und endgültigen Entgelte auf den Preisblättern der Netznutzung. § 20 Abs. 1 EnWG,
§ 23c Abs. 4 Ziffer 7 EnWG
Einheitliche Musterverträge für den Netzzugang / Veröffentlichung der Standartverträge der Kooperationsvereinbarung - siehe Lieferantenrahmenvertrag § 23c Abs. 6 Ziffer 1 EnWG, § 52 Ziffer 1 KoV Veröffentlichung der Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwerts „Hs,n“ und Veröffentlichung des Abrechnungsbrennwerts des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten durch VNB § 23c Abs. 6 Ziffer 3 EnWG Zur Anwendung kommenden Standardlastprofile § 36 Abs. 2 EnWG Ermittlung, Mitteilung und Veröffentlichung des Grundversorgers -
Netzstrukturdaten
Paragraphen Inhalt § 23c Abs. 4 Nr. 1 - 5 EnWG Veröffentlichung von Angaben zu Netzlänge, Länge HD-Netz nach Leitungsdurchmesserklassen, Jahresarbeit des Vorjahres, Anzahl der Ausspeisepunkte, zeitgleiche Jahreshöchstlast § 23c Abs. 6 Ziffer 4 EnWG Veröffentlichung einer Karte mit Gemeindegebieten, die an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind -
Messstellenbetrieb
Paragraphen Inhalt § 9 Abs. 4 MsbG Messstellenbetreiberrahmenvertrag -
Beschwerdemanagement/ Gleichbehandlung/ Entflechtung
Paragraphen Inhalt § 36 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 VSBG, § 111a Satz 4 EnWG Allgemeine Informationspflicht über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen Verodnungen der EU Nr. 524/2013; Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG Den Verweis auf die Streitbeilegungsplattform finden Sie auf der Seite Service/ Schlichtungsstelle § 7a Abs. 5 EnWG Veröffentlichung des Berichts zur Gleichbehandlung § 6b EnWG Die Jahresabschlüsse /Tätigkeitsabschlüsse der Mainzer Stadtwerke-Gruppe können im Bundesanzeiger eingesehen werden