Stromerzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittel- oder Hochspannungsnetz

Wie Sie die Energie aus Ihrer leistungsstarken Stromerzeugungsanlagen in das Mittel- oder Hochspannungsnetz der Mainzer Netze GmbH einspeisen können, haben wir in sechs Schritten für Sie zusammengefasst.
  • 1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung

    Nachdem Sie die Einspeise-Anfrage EEG und KWK (online) ausgefüllt und zugesendet haben, prüfen wir, wo die erzeugte Leistung der Stromerzeugungsanlage eingespeist werden kann und teilen Ihnen den zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt mit.

    Hierzu bitten wir die folgende vollständigen und aussagefähigen Unterlagen vorab einzureichen:

    • Formular E1. VDE4110/ VDE
    • Anlagenkonzept mit Anzahl der Anlagen / alternativ E7. VDE 4110 mit Vorplanung
    • Grundstücksflächenplan mit Flurstückbezeichnungen (z.B. amtlicher Lageplan)
    • Lageplan mit Anlage und Grundstücksgrenze
    • ggf. digitaler Lageplan mit Geokoordinaten
    • Vollmacht zur Kontaktaufnahme der Grundstückseigentümer mit uns
     
    Bei Windkraftanlagen: Abschätzungs- oder Prüfbericht des Anlagenbauers über die elektrischen Eigenschaften am Netz.
    Bei Bio-, Deponiegas- und Biomasseanlagen sowie BHKWs: technisches Datenblatt bzw. Typenschild

    Bitte senden Sie die Unterlagen mit Angabe der eindeutigen Nummer, die bei der Einspeise-Anfrage (online) vergeben wurde, an sonderhausanschluss@mainzer-netze.de.

    Für eine Reservierung beachten Sie bitte die Hinweise in unserem Merkblatt (0,11 MB, pdf).
  • 2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung

    Bei der Prüfung und Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes berücksichtigen wir Ihre Angaben zu der Erzeugungsanlage sowie der zum Zeitpunkt der Anfrage gegebenen Netzsituation und Einspeisezusagen in der gleichen Spannungsebene. Das festgestellte Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich per E-Mail mit.

    Die Einspeisezusage ist demnach eine Momentaufnahme. Aufgrund der langen Projektierungszeiträume sehen wir daher bei Bedarf eine Reservierung für diesen Zeitraum vor: Beachten Sie bitte für das Reservierungsverfahren von EEG- und KWK-Anlagen die Hinweise in unserem veröffentlichten Merkblatt (0,11 MB, pdf).
  • 3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme (erforderliche Unterlagen)

    Mit der Einspeisezusage und dem festgelegten Netzverknüpfungspunkt stimmen wir gerne ein Angebot mit den Anforderungen an den Netzanschluss mit Ihnen ab. Bitte beachten Sie hierbei bereits die veröffentlichten Anschlussbedingungen für Anlagen am Mittel- und Hochspannungsnetz.

    Nach Ihrer Auftragserteilung setzen wir die Netzanschlussmaßnahme für Sie um.

    Während Ihre Anlage aufgebaut wird, empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen vorab gebündelt per E-Mail an einspeiseanfrage@mainzer-netze.de einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:

     

    1. Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise mittels eines technischen Übersichtsschaltplans (Stromlaufplan) der Anlage.
      Aus dem Plan muss sowohl die Messung als auch die Modul- und Wechselrichterzuordnung je Gebäude ersichtlich sein, wenn dieser nicht bereits Bestandteil der abzustimmenden Anforderungen beim Kostenvoranschlag für den Netzanschluss war.
       
    2. Das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (Eigenerklärung nicht zulässig).*

    3. Einheitenzertifikate für jeden geplanten Typ der Erzeugungseinheit und der ggf. vorhandenen Speichereinheit/en (Eigenerklärungen nicht zulässig).*

    4. Weitere anschlussrelevante Unterlagen gem. VDE-AR-N 4105, 4110 bzw. 4120 (u.a. Datenblatt der installierten Module und Wechselrichter, ggf. vorhandener Speicher, etc.).*

    5. Bei Anlagen > 100 kWp und entsprechender Direktvermarktungspflicht eine Erklärung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung der Marktprämie nach § 20 EEG sowie der Erfüllung der Vorgaben zur Direktvermarktung gemäß § 10b EEG.

      Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass seit dem 31.01.2019 Anlagenbetreiber nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet sind, sich selbst sowie ihre Anlage(n) und ggf. vorhandene Speichereinheiten im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zu registrieren. Dies ist zum Erhalt der Vergütung sowie zur Vermeidung von Strafzahlungen erforderlich. 
       
    * Falls nicht auf der Plattform ZEREZ 
  • 4. Schritt: Inbetriebnahme

    Ist die EEG-Anlage am Bestimmungsort final errichtet und der ggf. erforderliche neue Netzanschluss fertiggestellt, senden Sie uns bitte das Inbetriebnahmeprotokoll, den Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage vom zugelassenen Elektroinstallateur und die zusätzliche Informationen über unsere Online-Plattform zu. Spätestens zwei Wochen nach der technischen Betriebsbereitschaft ist die Inbetriebnahme von Ihnen anzumelden und das Inbetriebnahmeprotokoll mit den erforderlichen sowie ausgefüllten Unterlagen online einzureichen. Zu dem Thema halten wir hier ein Online-Formular für Sie bereit. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung > 30 kWp erfolgt mit der Fertigmeldung und der Auftragserteilung für den Netzanschluss die Ausgabe der erforderlichen Messwandler.

    Voraussetzungen zur technischen Inbetriebnahme
    Bitte achten Sie darauf, dass der ausführende Elektro-Installationsbetrieb im Installateurverzeichnis der Mainzer Netze GmbH eingetragen ist, so dass die Arbeiten nach unseren Richtlinien ausgeführt und bei uns an- und fertiggemeldet werden. Andernfalls muss der ausführende Elektro-Installationsbetrieb das Formular "Antrag auf Eintragung in das Gastinstallateurverzeichnis“ mit einer Kopie des Installateurausweises zeitnah zur weiteren Bearbeitung an frank.klopfleisch@mainzer-netze.de senden. Das Installateurverzeichnis ist hier hinterlegt.
  • 5. Schritt: Vorbereitung der Inbetriebsetzung

    Vor Inbetriebsetzung der Anlage prüft die Arbeitsvorbereitung abschließend die von Ihnen eingereichten Unterlagen.

    Nur wenn alle Dokumente vorliegen und die Netzanschlussmaßnahme abgeschlossen ist, können die nächsten Schritte erfolgen. Bitte ergänzen Sie die Unterlagen gemäß den einschlägigen Richtlinien (z.B. das Anlagenzertifikat) und den veröffentlichten Anforderungen auf unserer Internetseite. Sobald die Betriebsbereitschaft der Stromerzeugungsanlage abschließend durch uns geprüft wurde, kann ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart werden.
  • 6. Schritt: Inbetriebsetzung (Zuschaltung an das öffentliche Netz)

    Bei der Inbetriebnahme vor Ort (hier: Zuschaltung an das öffentliche Netz) wird das Inbetriebnahmeprotokoll vervollständigt, Zählernummer, Zählerstand, etc. werden eingetragen. Außerdem wird die Anlage funktionellen Prüfungen unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.

     

    Bitte beachten Sie: Das eigenständige Zuschalten von Anlagen an das öffentliche Netz ist nicht zulässig. Die Zuschaltung kann nur durch die Mainzer Netze GmbH erfolgen. Diese Zuschaltung muss zeitlich nicht zwingend mit dem Inbetriebnahmedatum nach aktuellem EEG bzw. KWKG zusammenfallen. 

     

    Nach der Zuschaltung legt die Mainzer Netze GmbH den Einspeiser mit der Stromerzeugungsanlage an, um die Einspeisevergütung abrechnen zu können.