Ver­pflicht­ung zur Regi­strier­ung von Strom­er­zeu­gungs­ein­hei­ten im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

Seit dem 31. Januar 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur aktiv. In diesem Register müssen bundesweit alle Stromerzeugungsanlagen sowie deren Betreiber registriert werden. Die Registrierungspflicht betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen.


Gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind demnach Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, sich selbst sowie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Dies ist zum Erhalt der Vergütung sowie zur Vermeidung von Strafzahlungen erforderlich und gilt auch dann, wenn Ihre Anlage bereits zuvor in einem anderen Register beziehungsweise Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert wurde.

Sofern von Ihnen zusätzlich zur Anlage ein Stromspeicher (insbesondere Batterie) betrieben wird, ist dieser ebenfalls als weitere Stromerzeugungseinheit (Stromspeicher) im MaStR zu registrieren.

 
Entsprechende Hilfestellungen der Bundesnetzagentur finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Registrierungshilfen der Bundesnetzagentur
FAQ der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister

Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zum Registrierungsprozess sowie bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur. Sie erreichen den Kundenservice telefonisch unter 0228/14 33 33 oder über das im MaStR vorhandene Kontaktformular.