VertragsmusterRechte und Pflichten
Alle relevanten Informationen für Netznutzer, Energielieferanten und Letztverbraucher, sowie für Netzbetreiber sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt. Hier finden Sie alle Rechte und Pflichten im Bezug auf die Nutzung unseres Stromnetzes.
Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01. April 2022
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Abrechnungsvereinbarung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Sofern der Stromlieferant das Messstellenbetriebsentgelt für moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme an den grundzuständigem Messstellenbetreiber bezahlen möchte, ist der Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung notwendig. Für die Endkunden selbst ist der Vertrag nicht relevant.
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Netznutzungsvertrag
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Für den Fall, dass sich der Nutzer des Stromanschlusses (Anschlussnutzer) für einen Wechsel des Messstellenbetreibers entschieden hat, ist der Abschluss des Messstellenrahmenvertrags zwischen Messstellenbetreiber und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (im Netzgebiet der Mainzer Netze ist dies die Mainzer Netze selbst) erforderlich. Er regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs, einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung. Für den Anschlussnutzer selbst ist der Vertrag nicht relevant.